Haftvermeidung EFS

Gefördert durch:

Das Projekt Haftvermeidung EFS ist ein Zusammenschluss der Projekte Brücke Bremen, EFS-Reduzierung sowie des Werkraums Sonne 3 und bietet somit Menschen die ihre Geldstrafen nicht bezahlen können ein umfängliches Unterstützungsangebot.

Werden Personen zu einer Geldstrafe verurteilt, die sie nicht bezahlen können, ordnet die Staatsanwaltschaft als letzte Möglichkeit, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe an. Abgewendet werden kann die hieraus resultierende Inhaftierung auch durch Leistung von gemeinnütziger Arbeit. Pro Tagessatz sind 4 Stunden (bei auswärtigen Staatsanwaltschaften zw. 4-6 Stunden) Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen wie z.B. Schulen, Altenheimen, Kultur- u. Sportvereinen etc. zu leisten. Auf dieses Angebot werden die Betroffenen mit der Ladung zum Strafantritt durch die Staatsanwaltschaft Bremen hingewiesen.

Zudem kann gemeinnützige Arbeit bei Arbeitsauflagen zur Einstellung von Strafverfahren gem. § 153 a StPO durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften und bei Arbeitsauflagen zur Vermeidung des Widerrufs von Strafaussetzungen zur Bewährung (gem. § 56 f StGB) abgeleistet werden.

Auch Menschen, die von schwierigen sozialen Lebensverhältnissen, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Armut, Suchtproblemen, Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie psychische Probleme betroffen sind, haben die Möglichkeit im Werkraum Sonne 3 ihre Stunden abzuleisten. Der Zugang ist niedrigschwellig und nimmt Rücksicht auf die besonderen Lebenssituationen. Im Werkraum Sonne 3 haben Sie die Möglichkeit durch einen Sozialbetreuer psychosoziale Unterstützung zu bekommen. Zudem wird die gemeinnützige Arbeit durch eine Ergotherapeutin arbeitstherapeutisch flankiert.

Kommt es dennoch zu einer Inhaftierung so gibt es die Möglichkeit durch ein aufsuchendes Beratungs- und Betreuungsangebot Inhaftierte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) in der JVA Bremen verbüßen, zu unterstützen. Im Fokus steht die Haftvermeidung, es wird eine vorzeitige Entlassung aus der Haft angestrebt, Anschlussvollstreckungen sollen vermieden werden.

Im Anschluss an die vorzeitige Entlassung steht dem Verurteilten ein weiterführendes sozialpädagogisches Betreuungsangebot zur Verfügung. Im Rahmen dessen wird zum einen die Tilgung der Restgeldstrafe bzw. der gemeinnützigen Arbeit begleitet, zum anderen erhalten die Klient:innen Rat und Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen wie dem Kontakte zu Ämtern und Vermittlung an andere Fachstellen wie die Schuldner- oder Drogenberatung. So kann die wiederholte Inhaftierung aufgrund eskalierender, sozialer Probleme vermieden werden.

Es wird Unterstützung in den

folgenden Bereichen angeboten:

  • Beratung vor und nach der Ladung zum Haftantritt
  • Unterstützung beim Stellen von Anträgen zur Tilgung der Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit oder Ratenzahlungen
  • Sozialpädagogische Betreuung der Klienten:innen während der gemeinnützigen Arbeit und kontrollieren der Arbeitsleistungen
  • Individuelle Vermittlung zu stadtteilnahen Einsatzstellen
  • Ansprechbarkeit für Beschäftigungsgeber bei Verfahrensweisen und Problemen
  • Einsatzstellen im Land Bremen werden akquiriert und der Kontakt langfristig aufrecht erhalten
  • Die Verfahrensabwicklung zwischen Klient:innen, Einsatzstellen und Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten wird begleitet
  • Ratenzahlungen, Stundungen und Aussetzungen der Geldstrafenvollstreckung werden beantragt oder Gnadengesuche gestellt
  • Kooperation mit dem Bremer Hilfesystem bei Problemen wie Schulden, Sucht, Wohnungslosigkeit
  • Niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeit zum Abarbeiten von Geldstrafen und Sozialstunden für schwer vermittelbare Personen
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Arbeitstherapeutische Angebote
  • Herstellung diverser Werkstücke unter fachlicher Anleitung für karitative Einrichtungen
  • Aufsuchende Arbeit in der JVA Bremen für Menschen die von einer Ersatzfreiheitstrafe betroffen sind oder eine Geldstrafe anhängig haben
  • Erstellung eines individuellen Tilgungskonzepts welche die Lebensrealität der Inhaftierten berücksichtigt
  • Unterstützung bei der Auslösung von Inhaftierten
  • Frühzeitiges Erkennen drohender Wohnungslosigkeit nach der Entlassung und einer Weitervermittlung an entsprechende Dienste
  • Anschließende Betreuung nach der Entlassung entsprechend dem individuellen Tilgungskonzept und/oder Weitervermittlung in ergänzende Unterstützungsangebote.

Jahresbericht „Haftvermeidung EFS“

Das Projekt einfach erklärt


Haftvermeidung EFS hilft Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, damit sie nicht ins Gefängnis müssen. Es bietet Beratung und Unterstützung an, um die Strafe durch gemeinnützige Arbeit oder in kleinen Raten abzubezahlen. Dabei wird auf die oft schwierigen Lebensumstände der Menschen Rücksicht genommen, wie etwa Suchtprobleme oder drohender Verlust der Wohnung.

Telefon: 0421 – 557 86 41

Fax: 0421 – 53 29 54

Telefon: 0421 – 557 86 40

Bitte beachten Sie die Zuständigkeitsbereiche unserer beiden Standorte, sie richten sich nach dem Stadtteil/ Postleitzahl, in dem Sie wohnen:

Telefon: 0421 – 61 31 98

Telefon: 0421 – 61 63 100

Fax: 0421 – 61 31 97

Telefon: 0421 – 69 64 27 21
Fax: 0421 – 69 64 27 22