AHAB – Ambulant betreutes Wohnen


Gefördert durch:

Das Projekt AHAB stellt eine ambulante Maßnahme
im Sinne des § 16 SGB II / oder nach §§ 67/68 SGB XII dar.
Das Projekt wendet sich an Straffällige, die aus dem Justizvollzug (U-Haft, Strafhaft, nach Verbüßung einer Ersatzfreiheitstrafe) entlassen werden, unter Bewährungsaufsicht stehen, von Haft oder einem neuen Strafverfahren bedroht sind und zur Überwindung ihrer sozialen Schwierigkeiten der Unterstützung bedürfen.

Aufnahmevoraussetzung in das Projekt ist die Kostenzusicherung durch den zuständigen Sozialhilfeträger. Zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs wird im Regelfall durch den zuleitenden Dienst ein Gesamtplan erstellt, in dem die Zielsetzung für die Betreuungsmaßnahme definiert wird. Die Kostenzusicherung erfolgt durch den zuständigen Sozialhilfeträger zunächst für ein halbes Jahr. Im Rahmen des Weiterbewilligungsantrages wird der individuelle Hilfeplan fortgeschrieben. Die Betreuungsdauer ist auf 18 Monate begrenzt.

Die ambulante Betreuung erfolgt in den Wohnprojekten des Vereins oder auch im eigenen Wohnraum. Für das Projekt können in 3 vereinseigenen Häusern Einzelzimmer mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Bad zur Vermietung für Betroffene bereitgestellt werden.
Die Zimmer sind unmöbliert, Küche und Bad sind möbliert und mit Elektrogeräten ausgestattet. Das Wohnangebot dient als Übergang bis selbst Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet werden kann.
Für die Anmietung von Wohnraum des Vereins ist eine Mietübernahmebescheinigung des zuständigen Kostenträgers notwendig.

Wir bieten Unterstützung in verschiedensten Bereichen an. Das Unterstützungsangebot ist jeweils an dem individuellen Hilfebedarf des Betroffenen orientiert. Zur Umsetzung der Unterstützung arbeiten wir eng sowohl mit vereinsinternen als auch externen Kooperationspartnern zusammen.


Auf folgende Themenschwerpunkte konzentrieren wir uns:

  • materielle Grundsicherung
  • psycho-soziale Situation
  • Verbesserung der gesundheitlichen Situation
  • Wohnungssuche
  • Wohnen und Alltagsbewältigung
  • Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Geldstrafentilgung
  • Rechtsangelegenheiten
  • Schuldenklärung
  • Berufliche Orientierung

Jahresbericht AHAB

Mit freundlicher Unterstützung
durch den Beirat Neustadt

Das Projekt einfach erklärt

Das Projekt AHAB hilft Menschen, die aus dem Gefängnis kommen, unter Bewährung stehen oder denen eine neue Haftstrafe droht. Es unterstützt sie dabei, ihre sozialen Probleme zu lösen und wieder besser im Alltag zurechtzukommen. Die Betreuung erfolgt in den Wohnprojekten des Vereins oder im eigenen Wohnraum.

Telefon: 0421 – 557 86 96

Fax: 0421 – 557 86 86

Telefon: 0421 241 980 75

Telefon: 0421 241 980 75

Fax: 0421 – 557 86 86

Telefon: 0421 – 557 86 42

Telefon: 0421 – 557 86 42

Mobil: 0155 – 60 68 01 92