Beschäftigung und Qualifizierung
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung
(AGH – MAE §16d SGBII)
Beschäftigung nach dem Teilhabechancengesetz
(§16i / §16e SGBII)
Der Verein koordiniert und betreut Arbeitsgelegenheiten und Beschäftigungsverhältnisse
gemäß SGB II § 16d,e und i und SGB XII in den Arbeitsfeldern:
- Hausmeisterhelfer:innen
- Haustechniker:innen/ Hauswart:innen
- Koch/Köchin
- Küchenhelfer/Küchenhilfe
- Bote
Die Zuweisung für Teilnehmer:innen in die Maßnahme AGH-MAE erfolgt für 6 Monate und kann im Einzelfall bis zu 2 Jahre verlängert werden. Die wöchentliche Beschäftigungszeit beträgt in der Regel 30 Stunden. Pro Stunde gibt es eine Mehraufwandsentschädigung von 2,00 €. Die Förderdauer bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nach dem Teilhabechancengesetz kann bis zu 5 Jahre betragen.
Zuweisungen erfolgen grundsätzlich durch das Jobcenter Bremen.
Ziele und Aufgaben
Oberstes Ziel ist die langfristige Integration der Maßnahmeteilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt, einschließlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse. Weitere Ziele unserer Arbeit sind:
- berufliche Stärken der Teilnehmer:innen fördern,
- Arbeitstugenden und Teamarbeit vermitteln
- Vermittlungsfähigkeit herstellen oder verbessern,
- bestehende Vermittlungshemmnisse beseitigen oder mildern
- eine Berufswegeplanung ermöglichen,
daraus ergeben sich im Bereich der
Integrationsbegleitung folgende Aufgaben:
- Sozialberatung
- Perspektiverklärung und -Entwicklung
- Berufswegeplanung
- Unterstützung bei Bewerbungsaktivitäten
- Mediation bei Konflikten
Wir gewährleisten die fachliche Anleitung und Unterstützung von Teilnehmenden aller von Hoppenbank e.V. angebotenen Beschäftigungen in den jeweiligen Einsatzstellen.
Das umfasst das Bereitstellen eines geeigneten Arbeitsplatzes und die bedarfsgerechte Ausstattung sowie die Einarbeitung der TN
und ihre fachliche Anleitung.
Wir kümmern uns um die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, weisen die TN in die Arbeitsschutzbedingungen ein und sind für die Teilnehmerbeurteilung vor Ablauf der Zuweisung zuständig. Falls beschäftigungsrelevante Probleme auftauchen, versuchen wir diese konstruktiv zu lösen.
Unsere Maßnahmeteilnehmer:innen
sind Personen:innen mit multiplen Problemen und Vermittlungshemmnissen, wie zum Beispiel:
- Straffälligkeit
- problematischen Sozialisationserfahrungen
- fehlenden Schul- und/ oder Ausbildungsabschlüsse
- gesundheitlichen Beeinträchtigungen (chronische Leiden/ Suchtmittelabhängigkeit)
- Schuldenbelastung (Überschuldung)
- langjähriger Arbeitsmarktferne (Realitätsverlust)
- Gering ausgebildetem Problemlösungsverhalten (fehlende Sozialkompetenzen)
Perspektiven
Ein erheblicher Anteil unserer Maßnahmeteilnehmer wird trotz nachhaltiger individueller Förderung nur schwer oder gar nicht den Weg in den ersten Arbeitsmarkt finden. Im AGH-MAE Programm wird intensiv an der persönlichen Stabilisierung und der sozialen Integration gearbeitet. Dieses erfolgt im Rahmen einer tagesstrukturierenden Beschäftigung mit sozialer Einbindung. Der Verein Hoppenbank e.V. nutzt die möglichen arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente (im Rahmen SGB II §16i/ §16e) im Sinne von Förderketten.
Gefördert durch: